An der Friedrich-Schiller-Universität in Jena gibt es nun auch eine Doktorandenvertretung, die in der Grundordnung der Hochschule verankert ist. Die entsprechenden Paragraphen sind nahezu eins zu eins aus der vorläufigen Grundordnung der Universität Leipzig übernommen (siehe § 8a in der geänderten Fassung); die Jenaer haben dem Kind lediglich einen anderen Namen – Doktorandenrat – gegeben.
Die Grundordnung ist eine Art Verfassung der Universität. Der Leipziger ProRat arbeitet weiter daran, dass die Vertretung der Promovierenden an der hiesigen Universität nicht nur in der aktuell gültigen vorläufigen Grundordnung im Sinne der Doktoranden geregelt ist, sondern auch in die endgültige Grundordnung übernommen wird.